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Im Ergebnis der Auswertung dieser Frage möchte ich noch einmal bekräftigen, daß die TeilnehmerInnen dieser Studie die "Gefährlichkeit" der aufgeführten Substanzen kennen und in der Lage sind, Vor- und Nachteile des Konsums/Nicht-Konsums abzuwägen und darüber selbst zu entscheiden. Bezogen auf die Risiken des Drogenkonsums ergibt sich ein Gesamtbild, wonach der Konsum von Cannabisprodukten als vergleichsweise harmlos eingeschätzt wird, während z.B. der Konsum der legalen Droge Alkohol als wesentlich problematischer eingeschätzt wird. Mit dem Konsum von Ecstasy und Speed wird insgesamt eine höhere 'Gefährlichkeit´ assoziiert als der Konsum vermuten ließe, das Gleiche gilt auch für Kokain. Wie erwartet wurde Heroin die quantitativ eindeutigste Gefährlichkeit zugeschrieben.
Im Vergleich zu der "harten" Droge Heroin findet sich bei den 'Partydrogen´ Ecstasy und Speed eine differenziertere Risikoabschätzung. Im Vergleich mit anderen Studien lassen sich ähnliche Tendenzen erkennen (Tossmann 1999 "Techno-Studie"; Kappeler u.a. 1999 "Jugendliche und Drogen", allgemein Jugendliche Ost-Berlin 1995).
Im vergleich zu der "harten" Droge Heroin findet sich bei den 'Partydrogen´ Ecstasy und Speed eine differenziertere Risikoabschätzung. Im Vergleich mit anderen Studien lassen sich ähnliche Tendenzen erkennen (Tossmann 1999 "Techno-Studie"; Kappeler u.a. 1999 "Jugendliche und Drogen", allgemein Jugendliche Ost-Berlin 1995).
* Konflikte mit der Polizei
Von 406 TeilnehmerInnen der Befragung gaben 26,24 Prozent an, in der Vergangenheit mit der Polizei in Konflikt geraten zu sein. An sich keine erschreckende Zahl, handelt es sich doch um, in der Adoleszenz häufige Delikte wie 'Diebstahl', 'grober Umfug', 'Ruhestörung', 'Körperverletzung', 'Beamtenbeleidigung' oder 'Schwarzfahren'. Von großem Interesse für die vorliegende Untersuchung ist die Tatsache, daß es sich bei 40,57 Prozent der angegebenen Probleme um Verstöße gegen das BtMG in schwerer oder minderer Form handelt. Die Verstöße reichen von Führerscheinentzug und Geldstrafe wegen (Drogen) positiver Blutprobe über mitgeführte Betäubungsmittel in geringer Menge (2,5 bis 3 g Wirkstoffgehalt) bis zum Verstoß gegen das BtMG durch Mitführen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (ab 24-30 g Wirkstoffgehalt). Im folgenden sollen die einzelnen Delikte aufgeschlüsselt werden.
* Drei TeilnehmerInnen Verstoß gegen das BtMG durch mitgeführte Betäubungsmittel in nicht geringer Menge , einer davon mit der Verurteilung wegen Dealerei (2 x Bewährung zwischen zwei und drei Jahren, 1 x Strafvollzug 2,2 Jahre)
* Illegaler Besitz von Drogen in geringer Menge in 33 Fällen (kein Tatbestand der Dealerei, Eigenkonsum, Verfahren eingestellt), wobei Ecstasy bzw. Speed/Amphetamine meist mitgeführten Drogen waren
* Verkehrkontrolle unter Einfluss illegaler Drogen in 5 Fällen (Führerscheinentzug und in der Regel nicht unerheblichen Geldstrafe von ca. 2000,00 DM)
* Verstoß gegen das BtMG wegen mitgeführter Betäubungsmittel oberhalb der Grenze', geringe Menge', jedoch unterhalb der Grenze, 'nicht geringe Menge', -Wirkstoffgehalt zwischen 3 g und 24 g - in zwei Fällen (strafrechtliche Verfolgung - keine Angaben über Ergebnis, kann mit Bewährung bis zu einem Jahr und einer Geldstrafe verfolgt werden)
* Sieben der TeilnehmerInnen mit Drogendelikten im Kontext Techno-Club in der Vergangenheit in sog. Razzien (d.h. groß angelegte Drogenkontrollen) verwickelt gewesen
Trotz des Verbotes von Ecstasy scheint die Frage der Legalität oder Illegalität keine Rolle zu spielen bei einer Szenestudie in Hamburg 1996 gaben das von 262 Ecstasy - Konsument-Innen 83 % an (vgl. Wilkens u.a. 1997, S. 11). Die Zahl der erstauffällig KonsumentInnen "harter" Drogen belief sich im Jahr 1999 deutschlandweit auf 20.573, im ersten Halbjahr 2000 auf 8.465 Personen. Dabei ist eine steigende Entwicklung am deutlichsten bei Ecstasy (+ 70,6 %) festzustellen. Die Altersgruppe der 18-24 Jährigen ist die am meisten belastete Gruppe (49,7 %). Die Gesamtzahl der Rauschgiftdelikte betrug 216.682, wovon ca. 50 % Cannabisdelikte waren, die bei einer Legalisierung von Cannabis nicht strafrechtlich verfolgt würden (QUELLE BUNDESKRIMINALAMT 1999, 1 HJ 2000). Der hohe Prozentsatz von Rauschgiftdelikten in der vorliegenden Studie ist mit dem extrem hohen Prozentsatz von KosumentInnen illegaler Drogen (86,34 %) erklärbar. Der Konsum bedingt dabei automatisch den Besitz. In vergleichbaren Studien (etwa: Schroers und Schneider 1998) lassen sich ähnliche Tendenzen erkennen, der Konflikt mit der Polizei im Kontext Drogen bei 22,6 % der Befragten (78,2 % aller Befragten sind DrogenkonsumentInnen). Formulierbar erscheint die Aussage, daß je verbreiteter die Droge ist (z.B. Ecstasy), das Risiko des Auffällig-Werdens und damit der Kriminalisierung steigt (Unvorsichtigkeit der selbstkonsumierenden Klein-DealerInnen, Bagatellisierung der Droge an sich; Cannabis, Ecstasy /durch die eigene Person/Unvorsichtigkeit). Je exklusiver eine Droge ist (Kokain) um so geringer ist die Wahrscheinlichkeit der Auffälligkeit seitens des/der AnwenderIn (Kokain durch "Streifen-Test" nicht nachweisbar, nur durch Blutkontrolle, differenzierter Konsumkontext, kleinere "Mitwisserschaft" als bei z.B. Ecstasy). Es besteht bei KonsumentInnen mittlerweile ein hohes Risikobewusstsein im Kontext des Umgangs/Konsums der illegalen Drogen auf Grund der verstärkten polizeilichen Kontrollen der jüngsten Zeit und der moderneren Test-Verfahren (vgl. auch Kapitel 7.4.). Es besteht eine Vielzahl von "Vermeidungsstrategien", angefangen bei Unauffälligkeit, Diskretion, verstecktem Konsum (Toilette etc.) bis hin zu "Hausmittelchen", um den Konsum zu verbergen (z.B. Parfüm auf Achselhöhlen und Stirn um "Streifentest" unwirksam zu machen oder Augentropfen für die Pupillen).
* Der "Durchnischnittsraver"
An dieser Stelle möchte ich zusammenfassen, was nach meiner Studie den/die "DurchschnittsraverIn" ausmacht. Da der Männeranteil überwiegt, ist der "Durchnischnitts-raver" männlich, ca. 22 Jahre alt, heterosexuell und Ost-Berliner. Er geht einer geregelten Arbeit nach, wohnt alleine, hat aber eine feste Beziehung. Er ist involviert in die Techno-Party-Szene und besucht seit ca. 6 Jahren regelmäßig zwei bis drei mal im Monat Techno-Clubs bzw. Veranstaltungen, dabei momentan vorrangig die Clubs 'OstGut´ oder 'Casino´ und seine favorisierten DJ's sind Paul van Dyk und WestBam. Techno-Musik und die dazugehörige Kultur spielen eine wichtige Rolle in seinem Leben und wurden ein Stück weit in den persönlichen Lebensstil integriert, aber es besteht noch genug Freiraum "technoferne" Aktivitäten (Hobbys etc.). Der "Durchschnittsraver" hat eine gewisse Kenntnis von psychoaktiven Substanzen, kennt deren Szene-Namen (Involviertheit in die Szene und denkt dabei dem Begriff 'Drogen´ in erster Linie an die illegalen Substanzen, speziell an die im Techno-Kontext (Marihuana / Haschisch, Ecstasy, Kokain, Speed). Er konsumiert eher selten Alkohol und hat sowohl Freunde und Bekannte, die illegale psychoaktive Substanzen konsumieren, als auch die Möglichkeit, sich diese Substanzen innerhalb von 6 bis 24 Stunden jederzeit zu besorgen und würde von Freunden oder Bekannten angebotene Drogen nicht unbedingt ablehnen, sondern je nach Art der angebotenen Droge den Konsum bzw. Nicht-Konsum differenzieren. Der "Durchschnittsraver" hat bereits Erfahrungen mit illegalen psychoaktiven Substanzen, dabei in erster Linie mit Ecstasy, Speed, Marihuana/Haschisch und Kokain, wobei er außer dem Kokain alle probierten Substanzen regelmäßig mehrmals im Monat konsumiert, in erster Linie Linie Ecstasy und Speed. Er ist Mischkonsument und machte seine ersten Erfahrungen mit illegalen bewusstseinserweiternden Substanzen während der Adoleszenz ca. mit 16 Jahren, weil er Spaß haben und auf den Techno - Parties lange tanzen und wach bleiben möchte. Der Konsum des "Durchschnittsravers" kann auch mit Nebenwirkungen verbunden sein, gelegentlichen Depressionen oder Gedächtnisausfälle, jedoch ohne die Leistungen im Arbeitsbereich zu verschlechtern. Es wäre ihm egal, ob es ab morgen keine Drogen mehr gäbe, und er würde Drogen-abstinente Parties trotzdem besuchen. Er kennt sich mit den Vorteilen, aber auch den möglichen Risiken von psychoaktiven Substanzen aus, und ist in der Lage, diese differenziert zu betrachten, beispielsweise stuft er in seiner subjektiven Sichtweise Alkohol als sehr gefährliche Substanz und Marihuana/Haschisch als ungefährlich ein.
Der durchschnittliche Raver ist noch nicht polizeilich auffällig geworden. Anhand dieser Schilderung stelle ich fest, dass sich meine Theorie von einem 'selbstverantwortlichen, genussorientierten Drogenkonsum´ in der Techno-Party-Szene erneut bestätigt.
Copyright Diplomarbeit von Ulrike, Jahr 2001
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